Tanz-, Sport-, Zirkusveranstaltungen und ...
2019-6-18 · Sportveranstaltungen gewerblicher Art, dazu zählen insbesondere alle Profisportveranstaltungen, zählen zu den öffentlichen Unterhaltungsveranstaltungen, die nach § 7 Abs. 1 Nr. 3 des Feiertagsgesetzes an den Feiertagen von 4 bis 12 Uhr nicht erlaubt sind.