Stadt Troisdorf | Fundsachen
Nach einer Frist von 6 Monaten hat der Finder ein Recht auf Eigentum, wenn bis dahin kein Verlierer glaubhaft seine Eigentumsrechte geltend macht. Dem Finder entstehen keine Gebühren bis zur Inanspruchnahme des Eigentumserwerbs an der Fundsache (nach min. 6 Monaten) und auch nur dann, wenn die Fundsache bis zum Eigentumserwerb durch die Stadt ...